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In der Vergangenheit gab es in den Medien nicht wenige Berichte darüber, dass zahlreiche Kommunen und Gemeinden in Deutschland durch Währungsspekulationen herbe Verluste erlitten haben. Aktuell wird die Diskussion darum, ob derartige spekulative Investments nicht grundsätzlich verboten werden sollen, vor allem aufgrund des sogenannten Franken-Schocks vermehrt geführt. Als eines der ersten Bundesländer reagiert nun Hessen, denn zukünftig sollen Währungsspekulationen der Kommunen voraussichtlich verboten werden.
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Zum Hintergrund: Kursverfall des Euros gegenüber dem Franken
Um die aktuelle Diskussion zu verstehen, ist es wichtig, den Hintergrund des sogenannten Franken-Schocks zu kennen. Vor wenigen Monaten hob die Schweiz die festgesetzte Untergrenze, was das Kursverhältnis des Franken zum Euro angeht, nämlich unverhofft auf. Die Folge war ein regelrechter Kursverfall des Euros gegenüber dem Franken, sodass teilweise sogar die Parität von 1:1 unterschritten wurde.

Der aktuelle Kurs CHF/EUR
Zwar hat sich der Euro mittlerweile wieder etwas erholen können, aber nach wie vor liegt er im Vergleich zum Vorjahr gegenüber dem Schweizer Franken deutlich im Minus. Sämtliche Kommunen und Gemeinden, die zuvor auf einen steigenden Euro gegenüber dem Franken gesetzt hatten bzw. ein Fremdwährungsdarlehen in Franken aufgenommen hatten, haben aufgrund dieses Franken-Schocks erhebliche Währungsverluste erlitten.
Landesregierung in Hessen will den Kommunen Spekulationen untersagen
Die Landesregierung im Bundesland Hessen hat sich nun dazu entschlossen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, welches es den Kommunen untersagen soll, spekulative Finanzgeschäfte durchzuführen. Dazu gehören selbstverständlich auch Währungsspekulationen, wie eben beispielsweise auf das Kursverhältnis zwischen Franken und Euro. Das betreffende Gesetz befindet sich derzeit im Status des Beratungsverfahrens, wie ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte. Zukünftig soll es auf Basis dieses Gesetzes so sein, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise im Bundesland Hessen Fremdwährungskredite, beispielsweise in Schweizer Franken, nur noch unter der Voraussetzung aufnehmen dürfen, dass das so entstehende Risiko abgesichert wird. Dies soll über einen speziellen Versicherungsvertrag erfolgen. Der aktuelle Anlass, warum Hessen nun zu dieser Maßnahme greifen möchte, sind die Verluste in Millionenhöhe, die der Kreis Rheingau-Taunus in Form der angesprochenen Eurokrise gegenüber dem Franken verbuchen musste.
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Fremdkredite nur noch mit gekoppelten Währungssicherungsgeschäften
Zukünftig soll in der hessischen Gemeindeordnung unter anderem aufgeführt werden, dass spekulative Finanzgeschäfte nicht zulässig sind. Darüber hinaus soll die Kreditaufnahme, die von den Gemeinden und Städten durchgeführt wird, vom Grundsatz her nur noch in der Landeswährung – also in Euro – erfolgen. Lediglich in Ausnahmefällen ist ein Fremdwährungskredit zulässig, wobei dann jedoch sichergestellt werden muss, dass es ein spezielles Währungssicherungsgeschäft gibt, mit dem die so entstehenden Risiken abgesichert werden können.
Währungsspekulationen im Allgemeinen immer beliebter
Dass sich in der Vergangenheit auch immer mehr Länder, Gemeinden und Städte – nicht nur in Hessen – an Währungsspekulationen beteiligt haben, ist eine Fortführung eines seit Jahren anhaltenden Trends. Grundsätzlich nutzen nämlich immer mehr Privatanleger, Unternehmen, institutionelle Investoren und eben auch öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit, durch eine Währungsspekulation Gewinne zu erzielen. Besonders beliebt ist das sogenannte Forex-Trading inzwischen bei zahlreichen Privatpersonen, die beispielsweise vom heimischen PC aus auf Währungskurse spekulieren können. Dabei geht es allerdings in vielen Fällen nur um kleinere Summen, die sich zwischen einigen Hundert und wenigen Tausend Euro bewegen. Im Gegensatz dazu haben allerdings auch in Hessen zahlreiche Gemeinden und Kreise Währungsspekulationen in deutlich größerem Umfang durchgeführt, wodurch dann letztendlich auch die recht hohen Verluste entstanden sind.
Chancen und Risiken von Währungsspekulation
Sowohl öffentliche Institutionen als auch jede Privatperson sollte vor dem Einstieg in den Devisenhandel wissen, welche Chancen es geben kann, aber vor allem die entstehenden Risiken sollten nicht außer Acht gelassen werden. Zwar gibt es durch Währungsspekulationen auf der einen Seite die Möglichkeit, mit vergleichsweise geringen Kapitaleinsatz Gewinne zu erzielen, und das in oftmals vergleichsweise kurzer Zeit. Auf der anderen Seite muss allerdings auch beachtet werden, dass das Risiko von Verlusten nicht wesentlich geringer ist. Häufiger kann es sogar passieren, dass das gesamte Kapital, welches der Währungsspekulation gedient hat, verloren ist. Allerdings gibt es sowohl im Bereich von privaten Spekulanten als auch bei öffentlichen Einrichtungen, die zum Beispiel Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, verschiedene Absicherungsmöglichkeiten. Derartige Währungssicherungsgeschäfte sollten insbesondere Kommunen, Gemeinden und sonstige öffentliche Institution durchführen, da es recht häufig um vergleichsweise hohe Summen geht. Entstehen dann nämlich Währungsverlust, würden diese einen noch tieferes Loch in die öffentlichen Haushaltskassen reißen, als ohnehin bereits vorhanden ist.
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Forex-Trading für private Spekulanten
Während öffentliche Investoren, wie zum Beispiel Länder, Gemeinden und Kommunen, meistens in Form von Währungsdarlehen auf Währungskurse spekulieren, bietet sich insbesondere für private Investoren eine andere Möglichkeit. Hier gibt es schon seit vielen Jahren das sogenannte Forex-Trading, welches nicht von den üblichen Banken, sondern speziellen Forex-Brokern angeboten wird. Hier hat bereits jeder „kleine“ Privatanleger die Chance, ab einem Betrag zwischen 50 und 200 Euro auf Währungskurse zu spekulieren. Für immer mehr spekulativ eingestellte Anleger wird der Handel mit fremden Währungen zu einer Art Freizeitbeschäftigung, da das Trading bequem vom heimischen PC aus möglich ist. Es erfordert also keinen großen Aufwand oder große Kapitalsummen, um auf Devisenkurse zu spekulieren. Aufgrund des Hebels kann der einzelne Kunde nämlich eine Art Kredit vom Broker nutzen, sodass beispielsweise mit einem eigenen Kapitaleinsatz von 100 Euro Gegenwerte in Höhe von 10.000 Euro und mehr gehandelt werden können. Dennoch besteht natürlich auch gerade für diese privaten und spekulativ eingestellten Investoren die Gefahr, schnell Währungsverluste zu erleiden, wie es auch bei den angesprochenen Kommunen und Gemeinden in Hessen der Fall war.
Fazit zum geplanten Verbot der Währungsspekulation
Unter anderem ist der Deutsche Städte- und Gemeindebund der Auffassung, dass das Gesetzesvorhaben der hessischen Landesregierung durchaus zu begrüßen ist. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Gemeinden, Landkreise und sonstige Meinungsäußerer, die im Verbot der Währungsspekulationen durchaus einen Schritt in die richtige Richtung sehen. Nach wie vor wird es allerdings Aufgabe eines jeden einzelnen Bundeslandes sein, sich ausführlich mit diesem Thema zu beschäftigen.
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