Deutsche Nachhaltigkeitskodex – Rahmen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten Förderung von nachhaltigem Wirtschaften!

Deutscher Nachhaltigkeitskodex

Nachhaltigkeit bestimmt mehr und mehr unser Leben. Für künftige Generationen wird sie Lebenseinstellung sein müssen, weil nur auf diese Weise ein menschwürdiges Leben möglich sein wird. Nachhaltigkeit setzt sich aus den drei wesentlichen Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales zusammen. Neben den Zivilgesellschaften und Regierungen sind Wirtschaft und Wissenschaft zum nachhaltigen Leben, Arbeiten, Produzieren und Verbrauchen aufgerufen. Die Zahl verantwortungsbewusster Konsumenten hierzulande wächst. Zahlreiche Investoren nutzen für Anlagen nachhaltige Projekte. Viele Unternehmen versuchen mit Innovationen eine nachhaltige Wirtschaftsweise zu beschleunigen und sich auf den Märkten zu positionieren. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat einen Nachhaltigkeitskodex, bestehend aus 20 Kriterien, auf den Weg gebracht. Der Kodex soll nachhaltiges Wirtschaften fördern und Unternehmen als Orientierung dienen. Im Ratgeber Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) erläutern wir Ziele und Kriterien. Wir weisen auf Vorteile und eine etwaige Deutscher Nachhaltigkeitskodex Kritik hin.

  • DNK ist der Rahmen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
  • Ein Ziel ist die Förderung von nachhaltigem Wirtschaften
  • International anerkannter Berichtsstandard
  • DNK Anwendung nicht auf deutschsprachigem Raum beschränkt
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Deutscher Nachhaltigkeitskodex: international anerkannter Berichtsstandard

Seit 2014 gilt in der EU eine erweiterte Richtlinie bzw. die CSR-Richtlinie, die großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Geldinstituten (Kreditinstitute, Finanzdienstleister) und Versicherungsunternehmen zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte bzw. nichtfinanzielle Leistungen verpflichtet. Unternehmen sollen die Öffentlichkeit zu Fragen der Umwelt, über Sozialbelange von Arbeitnehmern und die Achtung der Menschenrechte sowie über Maßnahmen zur Beseitigung von Korruption und Bestechung informieren. Seit 2017 hat Deutschland die Richtlinie in nationales Recht gepackt. Sie ist als CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf Lageberichte der Unternehmen anwendbar.

Einen vereinfachten und gesetzeskonformen Rahmen für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten bietet der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu nichtfinanziellen Leistungen. Organisationen und Unternehmen, unabhängig von Größe und Rechtsform, können den DNK für die Berichterstattung nichtfinanzieller Leistungen nutzten. Trotz des Namens ist der DNK ein international nutzbarer Berichtsstandard.

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Auftrag der Bundesregierung betreut und bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die letzte Kodex-Fassung ist Mitte 2017 entstanden. Aus der freiwilligen Berichtsabgabe wurde eine Pflicht.

Gründer des DNK ist der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE). Ein erster Entwurf wurde 2010 veröffentlicht. Eine Erprobung in den darauffolgenden Jahren endete mit einer Überarbeitung und einer Veröffentlichung 2014. Schließlich wurde die CSR-Berichtspflicht für zahlreiche Unternehmen eingeführt, sodass weitere Ergänzungen und Konkretisierungen eingearbeitet wurden. Die CSR-Richtlinie verlangt von genau definierten Unternehmen das Erstellen von Berichten mit nichtfinanziellen Kennzahlen bzw. Nachhaltigkeitsberichten. Die Pflicht zur Veröffentlichung der Nachhaltigkeitsberichte gilt für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mindestens 500 Beschäftigten.

Nachhaltigkeitskodex

Vorteile des DNK im Überblick

  • Er bietet Unterstützung beim Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie. Die Überschaubarkeit des Kodex erleichtert den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Regelmäßige Berichterstattung sorgt für ein Sichtbarwerden der Entwicklung des Unternehmens.
  • Unternehmen erhalten eine Orientierung zur praktischen Umsetzung beispielsweise der CSR-Berichtspflicht.
  • Durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex wird eine Überprüfung der DNK-Erklärungen auf allgemeine Vollständigkeit vorgenommen. Berichtersteller erhalten qualifiziertes Feedback.
  • Die DNK-Datenbank ist öffentlich zugänglich und sorgt für Sichtbarkeit. Das ermöglicht einen Vergleich der Nachhaltigkeitsberichte miteinander.
  • Rund um den DNK fallen keine Kosten an. Unternehmen erhalten Unterstützung durch das Team Deutscher Nachhaltigkeitskodex sowie weitere Schulungspartner und Mentoren.
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Der DNK in Zahlen

Aktuell (Stand 07.01.2019) wird der Nachhaltigkeitskodex von 484 Unternehmen genutzt. Bisher wurden von ihnen 821 DNK-Berichte abgegeben. Ein Großteil der Veröffentlichungen erfolgt auf Deutsch (725). Global agierende Unternehmen stellen Versionen in englischer Sprache online (96).

Die Berichtspflicht in Deutschland erstreckt sich auf rund 530 Unternehmen. Einen starken Zulauf beim Kodex gab es 2018 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Unternehmen begaben sich verstärkt auf die Suche nach pragmatischer Hilfe zur Berichterstattung und haben sie beim DNK gefunden.

Von Unternehmen wurden die Leistungsindikatoren der Global Reporting Initiative (GRI) bevorzugt. Für Erklärungen zum Berichtsjahr 2017 wurde von 84 Prozent der Unternehmen auf Basis Indikatoren nach GRI berichtet. Alle weiteren Unternehmen (meist Finanzdienstleister) berichteten nach den KPIs for ESG des Europäischen Verbands für Finanzanalyse und Asset Management (EFFAS).

Im Laufe des Jahres 2019 wird sich das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex nach Ablauf des zweiten Berichtszyklus nach Einführung der CSR-Berichtspflicht alle veröffentlichten DNK-Erklärungen genauer anschauen. Es geht insbesondere um die Auswertung der auf freiwilliger Basis erstellten Berichte. Die vorhandenen Interpretationsspielräume des Gesetzes haben eine größere Bandbreite der Berichtspraxis zu Folge. Für die Vergleichbarkeit ist eine konzentriertere Breite besser. (Quelle der Zahlen : 20.12.2018 | DNK Pressemitteilung)

Statistik DNK

GRI oder DNK?

Die EU-Kommission hat den DNK als einen anwendbaren Standard im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung bestimmter Unternehmen genannt. Die Pflicht erstreckt sich auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie weiteren, die im öffentlichen Interesse stehen. Die EU sieht öffentliches Interesse als gegeben an, wenn zwei der drei aufgeführten Kriterien zutreffend sind:

  • Bilanzsumme beträgt mehr als 20 Millionen Euro
  • Oder Umsatzerlöse übersteigen 40 Millionen Euro
  • Beschäftigung von mindestens 250 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt

Neben dem DNK können Unternehmen mit dem Global Reporting Initiative (GRI) einen weiteren international anerkannten Berichtsstandard für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts nutzen. Beide Standards erfassen alle Bereiche der Nachhaltigkeit: Ökonomie, Ökologie und Soziales. Beim GRI handelt es sich um den mit Abstand am weitesten verbreiteten Berichtsstandard. Unternehmen mit internationalen Kunden sollten den GRI bevorzugen. Der DNK ist vor allem in Deutschland verbreitet, allerdings nicht nur für den deutschsprachigen Raum vorgesehen.
Bei der Berichterstattung über den Stand der Erfüllung bzw. Nichterfüllung der GRI- oder DNK-Anforderungen ist die „comply or explain“-Regelung zugelassen. Unternehmen dürfen zu spezifischen Bereichen vom Standard abweichen.

GRI und DNK sind nicht wie ein ISO-Standard zertifizierungsfähig. Eine Überprüfung der eingeforderten Unternehmensangaben durch Wirtschaftsprüfer ist möglich. Beim GRI erfolgt die Prüfung durch externe Wirtschaftsprüfer im Rahmen des „Disclosure Review Service“. Die Überprüfung erstreckt sich auf die zehn strategisch wichtigsten Angaben aus dem Standard 102. Hierbei erfolgt die Beurteilung der Wesentlichkeit und der Stakeholder-Einbeziehung (Personen/Gruppe). Die Kosten der Überprüfung beginnen bei 4.000 Euro für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU).

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Umsetzung von DNK

Unternehmen, die in die DNK-Datenbank eingetragen werden, geben in einen ersten Schritt eine sogenannte Entsprechenserklärung ab. In der Erklärung geben sie Auskunft zu den DNK-Kriterien und Leistungsindikatoren. Folgende Berichtsstandards wurden für die Erstellung des DNK berücksichtigt:

  • CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
  • UN Global Compact
  • OECD Guidelines für globale Unternehmen
  • Standard-Leitfaden ISO 26000
  • G3 der Global Reporting Initiative (GRI)
  • Berichtsleitfaden des Europäischen Analystenverbandes EFFAS

Die Berichtsangaben sollen Finanzmarktbeteiligten und Öffentlichkeit die Beurteilung ermöglichen, inwieweit Nachhaltigkeit im Kerngeschäft der Unternehmen eine Rolle spielt.
Diese Entsprechenserklärungen werden durch DNK-Experten hinsichtlich des „comply or explain“-Ansatzes geprüft. Eine zusätzliche Überprüfung gemäß CSR-Richtlinie kann vorgenommen werden. Für Unternehmen ist die Überprüfung kostenlos und bietet ihnen dazu noch einen echten Mehrwert. Nach erfolgter Prüfung wird der Nachhaltigkeitsbericht in der DNK-Datenbank veröffentlicht.

Ob die Berichterstattung in allen Punkten korrekt ist, wird durch das Büro DNK-Nachhaltigkeitsrat nicht inhaltlich geprüft. Die Prüfungen erstrecken sich auf eine formale Vollständigkeit der unbegrenzt gültigen Nachhaltigkeitsberichte. Vorgesehen sind weder eine Vor-Ort-Prüfung noch Zwischenprüfungen.

Im internationalen Kontext wird anstelle von DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex als Kodexbezeichnung „the sustainability code“ verwendet. Der DNK ist in zahlreichen Sprachen (darunter Englisch, Französisch und Griechisch) verfügbar. Die internationale Anschlussfähigkeit ergibt sich durch die Einbeziehung von GRI-Indikatoren als Leistungsindikatoren. Hierzulande nimmt die Verbreitung des DNK zu, auch weil die Regierung dahintersteht. Laut DNK-Portal sind rund 484 deutsche Unternehmen mit einem DNK-Nachhaltigkeitsbericht gelistet. Darunter sind Unternehmen aus den Bereichen Finanzwesen (Sparkassen, Banken, Versicherungen), Wohnungswirtschaft, Ernährungsindustrie, Stadtreinigung, Abfallwirtschaft sowie Hochschulen und Universitäten.

Umsetzung von DNK

20 Kriterien des DNK: Nachhaltigkeitskonzept & Nachhaltigkeitsaspekte

Der DNK gliedert sich in die vier Problembereiche Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft. Diese Gliederungspunkte enthalten 20 Kriterien, die durch weitere Indikatoren (28 GRI, 16 EFFAS) ergänzt werden. Die Darstellung der grundsätzlichen Anforderungen erfolgt durch messbare Leistungsindikatoren, sogenannte Key Performance Indicators (KPI). Die KPI erlauben Aussagen zu den vom Unternehmen verursachten CO2-Emissionen, zu Abfallrecycling oder zur Innovationsfähigkeit.

Die begrenzte Anzahl der Kriterien stellt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) keine besondere Einstiegshürde dar. Mit dem DNK sollen sie nicht abgeschreckt, sondern für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung interessiert werden. Unternehmen müssen sich nicht zu allen Aspekten im DNK äußern. Sie können sich auf für sie wesentliche Fakten konzentrieren und im weiteren Verlauf der Berichterstattung Ergänzungen vornehmen.

Das Nachhaltigkeitskonzept umfasst die Kriterien 1 bis 10 mit den Themenschwerpunkten Strategie und Prozessmanagement. Nachhaltigkeitsaspekte werden in den Kriterien 11 bis 20 mit den Themenschwerpunkten Umweltbelange und Gesellschaft behandelt.

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Die Kriterien 1 bis 4 enthalten Themen zur Strategie:

  • Strategische Analyse und Maßnahmen
  • Wesentlichkeit
  • Ziele
  • Tiefe der Wertschöpfungskette)

Die Kriterien 5 bis 10 enthalten Themen zum Prozessmanagement:

  • Verantwortung
  • Regeln und Prozesse
  • Kontrolle
  • Anreizsysteme
  • Beteiligung von Anspruchsgruppen
  • Innovations- und Produktmanagement)

Die Kriterien 11 bis 13 enthalten Themen zur Umwelt:

  • Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
  • Ressourcenmanagement
  • Klimarelevante Emissionen

Die Kriterien 14 bis 20 enthalten Themen zur Gesellschaft:

  • Arbeitnehmerrechte
  • Chancengerechtigkeit
  • Qualifizierung
  • Menschenrechte
  • Gemeinwesen
  • Politische Einflussnahme
  • Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten

DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Fragen und Antworten

Welche Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte erstellen?

Seit 2017 ist in Deutschland eine EU-Richtlinie in Kraft, die eine Vielzahl von Unternehmen zum Erstellen von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Bis dahin verfassten vor allem größere, kapitalmarktorientierte Unternehmen auf freiwilliger Basis Nachhaltigkeitsberichte. Die Freiwilligkeit wurde für viele Unternehmen in eine Pflicht überführt. Nachhaltigkeit soll europaweit gefördert und vergleichbar werden. Berichtspflichtig sind Unternehmen ab 500 Beschäftigten und Unternehmen, die im öffentlichen Interesse stehen. Bei Unternehmen im öffentlichen Interesse sind mindestens 250 Beschäftigte tätig, und sie verfügen über eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro oder Umsatzerlöse von wenigstens 40 Millionen Euro.

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Wie sehen die Vorgaben oder Leitlinien zur Orientierung aus?

Der DNK enthält bezüglich der Berichtsverfassung keine verpflichtenden Standards. Die Mehrzahl der Unternehmen berichtet auf der Basis der Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Die GRI-Leitlinien sind international anerkannt. Sinnvoll ist eine Anwendung in jedem Fall für große und global agierende Unternehmen. Der GRI beinhaltet 150 Standardangaben und Indikatoren, auf deren Grundlage eine Abarbeitung erfolgen kann. Weit weniger komplex ist der DNK, wo lediglich 20 Kriterien vorgegeben sind. Unternehmen können anstelle eines eigenständigen Berichts eine sogenannte DNK-Entsprechungserklärung abgeben. Das vorstrukturierte Dokument ist auszufüllen und beim DNK einzureichen. Im Bericht sind Angaben zu den Themen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerfürsorge, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung zu machen.

Welchen Unternehmen ist eine DNK-Entsprechungserklärung zu empfehlen?

Die DNK-Entsprechungserklärung macht für alle neuen Firmen Sinn. Auch wenn bisher kein Bericht vorgelegt wurde, bildet eine Entsprechungserklärung einen guten Einstieg und eine Alternative zum komplexeren GRI-Bericht. Der Aufwand für die Berichterstattung ist überschaubar. Die Kriterien sind vorgegeben, was die Sache vereinfacht. Antworten müssen nicht sofort auf allen Kriterien gegeben werden. Beschäftigen sich Unternehmen mit dem Bericht, werden sie für nachhaltiges Wirtschaften sensibilisiert. Aus der Bestandsaufnahme zur Nachhaltigkeit können entsprechende Ziele abgeleitet werden. Bei einem Produktionsbetrieb ist das Thema Nachhaltigkeit aufgrund der jeweiligen Bedingungen anders umzusetzen, als das bei einer Bank oder Versicherung der Fall ist.

Unternehmen ist eine DNK-Entsprechungserklärung

Welche Kritik gibt es von Unternehmensseite?

Natürlich gibt es von Unternehmensseite zum Thema Deutscher Nachhaltigkeitskodex Kritik. Es ist eben so, dass jede neue Berichtspflicht im Unternehmen zusätzlichen Aufwand bedeutet und mehr Kosten verursacht. Es handelt sich sicherlich nicht um ausufernde Bürokratie, haben doch die Unternehmen auch eine Reihe von Vorteilen. Das Schreiben eines Nachhaltigkeitsberichts ist sinnvoll. Nachhaltigkeit ist ein Wirtschaftsansatz, der Unternehmen einen Platz auf dem aktuellen Markt sichert und sie zukunftsfest macht. Nachhaltiges Wirtschaften rechnet sich, da Unternehmen beispielsweise an ihren Energiekosten sparen. Der Bericht hat positive Auswirkungen auf die Außendarstellung. Die Einstellung der Kunden zum Unternehmen wird positiv beeinflusst, wenn der Nachweis der Einhaltung von Sozialstandards erbracht wird oder wenn umweltfreundlich produziert und Kinderarbeit ausgeschlossen wird.

Wo erhalten Unternehmen Hilfe beim Nachhaltigkeitsbericht?

Umfangreiche Informationen rund um die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts finden sich im Internet. Auf den Portalen DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex (www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de) oder GRI-Global Reporting Initiative (www.globalreporting.org) werden in detaillierter Form Ausführungen zu Kriterien und Leitfäden gemacht. Einen persönlichen Ansprechpartner kann die Industrie- und Handelskammer vermitteln. Weitere Hinweise finden sich unter Deutscher Nachhaltigkeitskodex PDF.

Fazit: DNK Deutscher Nachhaltigkeitskodex – weltweit anerkannter Berichtsstandard

Der DNK ist ein international verwendeter Berichtsstandard, der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung seit 2017 entwickelt und betreut wird. Der Kodex umfasst 20 Kriterien, mit denen unterschiedlichste Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales messbar werden. Alle Unternehmen, die sich dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex gegenüber verpflichten, werden auf der Homepage des DNK gelistet. Aktuell umfasst die öffentlich zugängliche DNK-Datenbank mehr als 200 Klein- und mittelständische Unternehmen, darunter Banken wie die HypoVereinsbank und die DKB Bank. Mit der Unterzeichnung des DNK wird in der Regel der gesetzlichen CSR-Berichtspflicht Genüge getan.

Größere Unternehmen sollten einen eigenständigen Nachhaltigkeitsbericht auf der Basis CSR-Berichtspflicht erstellen. Dieser hat positive Auswirkungen auf die Kommunikation mit Kunden und Investoren sowie mit den eigenen Mitarbeitern. Beim Nachhaltigkeitsbericht müssen keine besonderen Formvorschriften beachtet werden. Unternehmen haben freie Hand, die eigenen Stärken herauszuarbeiten.

Bilderquelle: shutterstock.com