Crowdinvesting Steuern – Alles zur steuerlichen Behandlung der Gewinne aus der Geldanlage!

Crowdinvesting Steuern

Bei Exporo handelt es sich um eine Plattform, über die durch Crowdinvesting Immobilienprojekte realisiert werden können. Für die Anleger hat dies verschiedene Vorteile. Sie profitieren davon, dass hohe Renditen bei relativ kurzen Laufzeiten möglich sind. Auch das Risiko ist abschätzbar. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Gewinne aus Crowdinvesting auch bei der Steuer gemeldet werden müssen. Um bei Crowdinvesting Steuern zu sparen ist es wichtig, sich mit der Thematik zu beschäftigen und dem Finanzamt von Beginn an alle notwendigen Informationen zukommen zu lassen.

  • Besondere steuerliche Regelungen für Crowdinvesting
  • Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer berücksichtigen
  • Kein persönlicher Steuersatz
  • Nachrangdarlehen bedingt Einkünfte aus Kapitalvermögen
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Was ist eigentlich Crowdinvesting?

Um abschätzen zu können, ob man für Crowdinvesting Steuern zahlen muss, ist es gut zu wissen, was genau darunter verstanden wird. Es handelt sich hierbei um eine Form von Crowdfunding. Beim Crowdinvesting gibt es die Crowd, also eine Menge an Anlegern, die durch ihre finanzielle Beteiligung am Erfolg von einem Projekt oder einem Unternehmen beteiligt werden. Ein wichtiger Aspekt beim Crowdinvesting ist die Rendite. So können Anleger, abhängig vom Risiko der Geldanlage, normalerweise überdurchschnittlich gute Renditen erhalten. In den letzten Jahren ist das Interesse an Crowdinvesting deutlich gestiegen. Zu finden ist diese Form der Finanzierung in den Bereichen:

  • Immobilien
  • Start-ups
  • Medizintechnik
  • Mittelständische Unternehmen

Auch bei Exporo wird das Crowdinvesting genutzt, um Anleger und Projektentwickler zusammenzubringen. Hier liegt der Fokus komplett auf den Immobilienprojekten. Die Zielgruppe für die Investments sind dabei in erster Linie Kleinanleger. Eine Investition ist bereits ab 500 Euro möglich.

Die Vorteile von Crowdinvesting für Anleger

Crowdinvesting ist für Anleger in erster Linie interessant, da diese hier mit kleinen Beträgen bereits an den Erfolgen von Unternehmen und Projekten beteiligt werden können. Die Investition ist unabhängig vom Einkommen möglich. Bereits an kleinen dreistelligen Beträgen können Renditen verdient werden. Die Renditen sind ein weiterer Punkt, der als positiver Aspekt gesehen wird. Abhängig vom Risiko, das mit einer Geldanlage einhergeht, können die Renditen sich im oberen einstelligen Bereich bewegen. Zudem sind viele Anleger interessiert daran, Projekte, zu finden, mit denen sie sich identifizieren können. Das sind nicht selten Projekte von kleinen Unternehmen, die anderweitig keine Finanzierung erhalten.

Exporo Webauftritt
Exporo – der Webauftritt des Anbieters auf einen Blick

Crowdinvesting bei Exporo – das ist die Idee dahinter

Bei Exporo ist das Crowdinvesting eine Möglichkeit, die Realisierung von Immobilienprojekten zu unterstützen und in diesem Rahmen eine Rendite zu erhalten. Die Investition ist ab einem Betrag von 500 Euro möglich. Damit ist die Frage, ob beim Crowdfunding Steuern anfallen, für Anleger auf der Plattform interessant. Gearbeitet wird hier mit einem Nachrangdarlehen. Die Anleger wählen ein Projekt aus, können hier die Laufzeit und die Rendite sehen. Nach dem Ablauf der Laufzeit wird das Darlehen inklusive Zinsen ausgezahlt. Bei einigen Projekten erfolgt die Ausschüttung der Zinsen auch pro Quartal. Sobald mit der Crowdinvesting Anlage Gewinne gemacht werden, handelt es sich um Kapitalerträge, die bei der Steuer anzugeben sind.

Mit Crowdinvesting Anleger und Projektleiter zusammenbringen

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass sich Projektleiter entscheiden, mit ihrem Projekt das Crowdinvesting zu nutzen. Eine der Möglichkeiten ist, dass andere finanzielle Optionen bereits ausgeschöpft sind. Ebenfalls eine Variante ist eine schnelle Liquidität. Die Projekte bei Exporo werden oft schnell umgesetzt. Aber auch der Wunsch, Anleger an den Erfolgen teilhaben zu lassen und so den Weg des Crowdinvestings zu gehen, kann der Ausgangspunkt sein. Bei Exporo ist ausschließlich die Investition in Immobilien möglich. Die Projekte können sich auf Neubauten oder auch auf Bestandsimmobilien beziehen. Das Risiko ist von mehreren Faktoren abhängig. Hier gibt es spezielle Risikoklassen bei Exporo, die deutlich machen, wie die Einschätzung erfolgt.

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Crowdfunding Steuern – eine Angabe ist notwendig

Es ist notwendig, bei Crowdinvesting Steuern zu zahlen. Die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen unterliegen dabei der Abgeltungssteuer. Diese wird auch als Kapitalertragssteuer bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine einkommensunabhängige Steuer. Der persönliche Steuersatz, den ein Anleger normalerweise hat, wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Es wird ein pauschaler Steuersatz angesetzt. Dieser setzt sich zusammen aus:

  1. Kapitalertragssteuer von 25 %
  2. Solidaritätszuschlag von 5,5 %
  3. Eventuell Kirchensteuer von 8 % oder 9 %

Der Solidaritätszuschlag wird auf die Kapitalertragssteuer berechnet. Das heißt, die gesamte Steuerlast ohne Kirchensteuer liegt bei einer Höhe von 26,38 %.

Für den Anleger ist wichtig zu wissen, ob Exporo bereits Steuern abführt. Bei einigen Plattformen, die Crowdinvesting betreiben, ist dies der Fall. Hier gehört Exporo nicht dazu. Das heißt, die Beträge werden an den Anleger in brutto ausgezahlt. Er ist in der Pflicht, seine Einnahmen anzugeben und für das Crowdfunding Steuern abzuführen. Dies wird nicht durch Exporo übernommen. Damit die Steuern richtig berechnet werden können, ist in der jährlichen Steuererklärung die Anlage KAP auszufüllen.

Hinweis: Die Kapitalertragssteuer ist eine Quellensteuer. Hierbei handelt es sich um eine Steuer, die durch die auszahlende Stelle direkt an die Finanzbehörde weitergeleitet wird. Um sicherzustellen, dass die Crowdinvesting Steuern aber wirklich abgeführt werden, ist die Nutzung der Anlage KAP sinnvoll.

Exporo Zahlen
Einige Zahlen zum Anbieter

Der Blick auf die Anlage KAP im Zusammenhang mit Crowdfunding Steuern

Es ist empfehlenswert, auch bei einem Abzug der Kapitalertragssteuer durch die Bank noch einmal die Auflistung in der Anlage KAP im Rahmen der Steuererklärung vorzunehmen. Sinnvoll ist dies dann, wenn die folgenden Sachverhalte vorliegen:

  • Der Anleger ist kirchensteuerpflichtig
  • Es soll eine Prüfung der Steuerbeträge durchgeführt werden
  • Es gibt Kapitalerträge, die beim Steuerabzug nicht berücksichtigt wurden
  • Es besteht ein Antrag auf Günstigerstellung
  • Es sollen Kapitalertragsteuern angerechnet werden

Wer sich unsicher ist, ob einer der Punkte auf ihn zutrifft, der kann die Anlage dennoch ausfüllen. Bei Unklarheiten wird sich die Finanzbehörde mit dem Steuerzahler in Verbindung setzen.

In der Anlage KAP kann zudem angegeben werden, dass ein Sparerpauschbetrag vorliegt. Dies ist der Anteil an den Einkünften aus Kapitalanlagen, der nicht der Steuerzahlung unterliegt. Alle Einnahmen aus Kapitalanlagen, die über dem Betrag liegen, müssen versteuert werden. Es handelt sich um einen festgelegten Betrag, der bei einer Höhe von 750 Euro liegt. Dazu kommt eine Werbungskostenpauschale mit einer Höhe von 51 Euro. Der gesamte Sparerpauschbetrag liegt damit pro Person bei 801 Euro. Wer sich zusammen veranlagen lässt, der kann den Betrag verdoppeln. Dieser hat dann eine Höhe von 1.602 Euro. Der Sparerpauschbetrag kann sich auch bei der ausschließlichen Nutzung von Crowdfunding als Kapitalanlage mit kleinen Beträgen bereits lohnen.

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Das Kleinanlegerschutzgesetz im Zusammenhang mit Crowdfunding

Das Crowdfunding ist eine der Finanzierungsformen, die nicht ganz so strengen Regulierungsvorschriften unterliegen. Damit Kleinanleger hier besser geschützt sind, soll die Transparenz der jeweiligen Vermögensanlage gegeben sein. Um dies gewährleisten zu können, gibt es seit dem Jahr 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz. In diesem Gesetz sind unter anderem die Nachrangdarlehen geregelt. Es besteht die grundsätzliche Pflicht, im Zusammenhang mit Nachrangdarlehen einen Wertpapierprospekt zu entwickeln. Allerdings gibt es die sogenannten Ausnahmetatbestände, die dort greifen, wo Crowdinvesting-Plattformen im Internet aktiv werden. Im Rahmen vom Crowdinvesting auf der Plattform Exporo bedeutet dies, dass hier die Prospektpflicht nicht greift. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Vermögensanlage ausschließlich über eine Dienstleistungsplattform durchgeführt wird, die sich im Internet befindet. Zudem darf der Verkaufspreis der jeweiligen Vermögensanlage nicht über einem Betrag von 2,5 Millionen Euro liegen. Das Kleinanlegerschutzgesetz ist damit für die Nutzer der Plattform Exporo eher weniger interessant. Dennoch kann es sich lohnen, einen Blick auf die Vorgaben zu werfen und sich über die Transparenz in Bezug auf Crowdinvesting detaillierter zu informieren.

Hinweis: In Bezug auf die Sicherheit einer Geldanlage in Deutschland wird häufig auf die BaFin verwiesen. Die deutsche Kontrollbehörde für Finanzdienstleistungen prüft im Falle von Plattformen, auf denen Crowdinvesting angeboten wird, ob es notwendig ist, dass eine Erlaubnispflicht eingehalten werden muss.

Sind Verluste aus dem Crowdinvesting von der Steuer absetzbar?

Dass beim Crowdinvesting Steuern anfallen, ist nun also klar. Doch wie sieht es mit möglichen Verlusten aus? Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um eine Geldanlage, die ein gewisses Risiko mit sich bringt. Das bedeutet, es kann passieren, dass es zu einem Verlust des Geldes kommt. Wer bei Exporo einen Betrag von beispielsweise 500 Euro in ein Projekt investiert, der muss damit rechnen, dass dieser Betrag möglicherweise nicht erstattet werden kann. Es handelt sich dann um einen Verlust aus einer Kapitalanlage. Tatsächlich kann sich ein Verlust deutlich auf die Renditeberechnung und damit auch auf die Steuerzahlung auswirken. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Die Gegenrechnung von Verlusten aus dem Investment wird normalerweise vom Finanzamt nicht zugelassen. Eine Entscheidung zu diesem Fall gab es bereits durch das FG Düsseldorf. Hier wurde festgelegt, dass ein Verlust einer Geldanlage nicht auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen angerechnet werden kann. So handelt es sich, nach Ansicht des Gerichts, nicht um eine Veräußerung, die möglicherweise anrechenbar wäre.

Probieren kann sich lohnen

Dennoch kann es sich lohnen, einen möglichen Verlust dennoch steuerlich geltend zu machen. So wurden nachrangige Forderungen gegenüber eines Unternehmens oder eines Projektes durch ein Finanzamt auch schon anerkannt. Hier müssen jedoch Nachweise eingereicht werden. Bei diesem Nachweis kann es sich um einen Investitionsvertrag handeln. Allerdings wird nach wie vor davon ausgegangen, dass es sich bei der Anerkennung eher um eine Ausnahme handelt.

Exporo Support
Der Exporo Kundensupport ist per Kontaktformular, E-Mail und Telefon erreichbar

Verlust in der Anlage KAP angeben – so geht es

Es hat sich jedoch einiges getan, wenn es um die Verluste aus Kapitalanlagen geht. So gab es im Jahr 2017 ein Urteil durch den Bundesfinanzhof in München. In diesem Urteil mit dem Aktenzeichen VIII R 13/15 wurde festgelegt, dass ein Ausfall aus einer Darlehensforderung dann angerechnet werden kann, wenn es sich um einen insolvenzbedingten Ausfall handelt. In dem Fall gilt er als Ausfall einer Kapitalforderung. Hier sollte klar berücksichtigt werden, dass sich dieses Urteil nur auf einen insolvenzbedingten Ausfall bezieht. Eine Bestätigung muss vorgelegt werden. Diese erfolgt normalerweise durch einen Insolvenzverwalter, wenn das Insolvenzverfahren zu einem Abschluss gekommen ist.

So sieht die Handlungsempfehlung aus

Liegt ein Verlust durch Insolvenz vor, kann dies in der Kapitalanlage KAP vermerkt werden. Dafür ist es notwendig, in dem Bereich zum „Gewinn aus der Veräußerung oder der Einlösung von Kapitalanlagen“ einen Negativbetrag zu vermerken und damit den Ausfall zur Anerkennung zu bringen. Es ist möglich, dies auch für vergangene Steuerjahre nachzureichen, wenn bei diesen noch Änderungen durchgeführt werden können. In der Kommunikation mit der Finanzbehörde sollten Steuerzahler dabei das Urteil zur Hand haben und einen Nachweis über die Insolvenz vorlegen können, wenn die Forderung nach einer Begründung kommt.

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Crowdinvesting Steuern – lohnt sich die Kapitalanlage überhaupt?

Nachdem Anleger nun wissen, dass sie die Einnahmen aus der Kapitalanlage beim Crowdinvesting versteuern müssen, stellt sich die Frage, ob diese Investitionen lohnenswert sind. Grundsätzlich ist alles lohnenswert, was eine gute Rendite mit sich bringt. Die Projekte bei Exporo haben Renditen von bis zu 6 % p.a. und gelten damit als eine Geldanlage mit einer hohen Rendite. Da Exporo gezielt Kleinanleger anspricht, dürfte auch der Sparerpauschbetrag als wichtiger Aspekt gesehen werden. Renditen von bis zu 801 Euro bleiben daher steuerfrei. Wer über die Plattform also jährlich eine Rendite von 1.000 Euro einfährt, muss davon 199 Euro versteuern. Es fällt ein Steuersatz in Höhe von 26,38 % ohne Kirchensteuer an. Damit liegt der Anleger bei einem Steuerbetrag von 52,50 Euro. Er hat in dem Fall noch einen Reingewinn von 947,50 Euro. Inwieweit dies lohnenswert für den einzelnen Anleger ist, ist sicher eine Einzelfallentscheidung.

Ein hoher Aufwand entsteht aber dann, wenn der Anleger auf verschiedenen Plattformen aktiv ist und hier die Abführung der Steuer unterschiedlich gehandhabt wird. In dem Fall kann es lohnenswert sein, sich mit einem Steuerberater kurzzuschließen. Gerade in Bezug auf die Diversifikation des Kapitals ist es häufig der Fall, dass bei verschiedenen Plattformen investiert wird.

Exporo Auszeichnungen
Die Plattform von Exporo ist TÜV-geprüft
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Fazit: Crowdfunding Steuern müssen abgeführt werden

Die Gewinne aus der Geldanlage bei Exporo müssen versteuert werden. Es handelt sich hierbei um Einkommen, das der Kapitalertragssteuer unterliegt. Diese hat eine Höhe von 25 %. Allerdings kann der Sparerpauschbetrag genutzt werden, um die Steuerlast zu senken. Die Plattform Exporo führt die Steuern für die Anleger nicht ab. Hier sind die Anleger in der Pflicht, diese bei der Finanzbehörde anzugeben und alles korrekt zu versteuern. Inzwischen können jedoch auch Verluste aus Kapitalanlage steuerlich geltend gemacht werden. Dies ist sogar rückwirkend möglich. Hier ist es empfehlenswert, sich Unterstützung durch einen Steuerberater zu holen. Trotz einer recht hohen Steuerlast ist es dennoch normalerweise lohnenswert, das Crowdinvesting auf der Plattform von Exporo zu nutzen. Dies hängt nicht zuletzt mit den recht hohen Renditen zusammen, die über die Plattform angeboten werden. Gerade Kleinanleger, die nur einen übersichtlichen Betrag an Kapital anlegen, haben nur eine geringe Steuerlast.

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